Der Abhol-Code eines befüllten Hirsch Bag (Garten / Laub) lautet beispielsweise:
#12345-55666/1917#
Wir entsorgen nur, wenn uns der Abhol-Code genannt wird.
Ein Ihnen übereigneter Hirsch Bag (Garten/Laub) wird von uns üblicherweise innerhalb von zehn Werktagen nach der Anzeige der Abholbereitschaft abgeholt und zur Entsorgung in unser Eigentum übernommen, sofern Sie unsere Abholbedingungen einhalten. Die Abholtermine sind nicht verbindlich. Nur ordnungsgemäß befüllte Hirsch Bag´s erfüllen die Bedingungen. Dies gilt aber nur, soweit der Abholort in folgenden Postleitzahlgebieten liegt (28195-28779 Bremen, 27749-27755 Delmenhorst, 27721 Ritterhude, 27809 Lemwerder, 28816 Stuhr, 28832 Achim, 28844 Weyhe, 28865 Lilienthal, 28876 Oyten).
Die Abholverpflichtung endet sechs Monate nach Kauf des jeweiligen Hirsch Bag´s. Für die Einhaltung der Sechsmonatsfrist reicht die ausreichende Identifizierung nebst Anzeige der Abholbereitschafft, sofern jeweils der Hirsch Bag bei der Abholung durch uns auch den Abholbedingungen genügt.
Bitte halten Sie folgende Abholbedingungen ein:
Die Abholung der Big Bags sind anzumelden wie folgt:
Abholung/Anmeldung der Big Bags: Montag – Freitag (außer an Feiertagen), von 7 – 16 Uhr
Kontaktieren Sie uns unter folgenden Nummern:
Tel.: 0421 – 25 80 25 80
Fax: 0421 – 25 80 25 89
E-Mail: big-bag@hirsch-gmbh.com oder auf unserer Homepage: www.hirsch-gmbh.com
Vor der Abholung müssen Sie sich bei uns identifizieren (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Nennung des Abhol-Codes [wird Ihnen beim Kauf für jedes Hirsch Bag ausgehändigt]) und den Abholort (Ort, Straße, Hausnummer). Damit wollen wir verhindern, dass falsch befüllte Hirsch Bag‘s in den Verkehr kommen und deshalb womöglich die Umwelt geschädigt wird.
In Hirsch Bag‘s Garten/Laub dürfen nur mit kompostierbaren Garten- und Laubabfällen (organisches Material) in Gestalt von Laub, Gras und Strauchabschnitt befüllt sein.
Bei Befüllung mit anderem Material sind wir berechtigt, die Abholung zu verweigern. Wir sind allerdings auch berechtigt, nach Prüfung des Inhaltes den gefüllten Hirsch Bag in unser Eigentum zu übernehmen und die Entsorgungsmehrkosten wegen des falschen Materials zu berechnen.
Weiter müssen folgende Abholvoraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Zufahrt mit einem großen Lkw am Abholort muss möglich sein (Durchfahrtshöhe 4 m, Durchfahrtsbreite 3 m und zulässiges Gesamtgewicht von 26 t).
- Die Öffnung des Hirsch Bag‘s muss nach oben zeigen.
- Der Hirsch Bag darf nicht über die Kante hinaus befüllt werden.
- Der Hirsch Bag darf zur Abholung nicht unter Hindernissen wie Bäumen, Oberleitung oder Dächern stehen.
- Die Entfernung von Hindernissen (Wände, Bäume, Autos etc.) um den Hirsch Bag herum muss mindestens 50 cm betragen.
- Der Hirsch Bag darf nicht an anderen Gegenständen (z.B. Anbinden an Zäunen etc.) befestigt sein, sondern muss freistehen.
- Die Entfernung der Abholstelle (Standort) des Hirsch Bag‘s zu einer öffentlichen Straße darf 4 m nicht überschreiten.
- Zwischen der öffentlichen Straße und dem abzuholenden Hirsch Bags dürfen keine Gegenstände, insbesondere parkenden Fahrzeuge, stehen.
Unbefüllte Hirsch Bag‘s können innerhalb eines Monats nach Kauf gegen Quittung bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden.
Werden diese Abholvoraussetzungen nicht eingehalten und wird deshalb ein neuerlicher Abholversuch erforderlich oder fahren wir vergeblich an, weil der als abholbereit gemeldete Hirsch Bag nicht bereit steht, berechnen wir für jede weitere Anfahrt 35,00 Euro brutto je Anfahrt. Für neuerliche Abholversuche können wir Vorkasse verlangen.
Die Verantwortung für die Lagerung des Hirsch Bag´s bis zur pflichtgemäßen Abholung innerhalb von sieben Werktagen liegt bei Ihnen. Damit müssen Sie sich eine falsche Befüllung bis zur pflichtgemäßen Abholung ggf. zurechnen lassen.